Flexible Hilfen

Wie erhalte ich diese Hilfe?

Flexible Hilfe kann bewilligt werden, indem Sie beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen.
Für weitere Informationen (u.a. Anschriften) klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link:
Altmarkkreis Salzwedel – Jugendamt – SG Sozialpädagogische Dienste

Rechtliche Grundlagen
§ 8 SGB VIII – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
§ 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
§ 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung
§ 30 SGB VIII – Erziehungsbeistand
§ 31 SGB VIII – Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 36 SGB VIII – Hilfeplanung
§ 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige

Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit

  • Aufbau eines Vertrauensverhältnis
  • Offenheit und Ehrlichkeit
  • Einhaltung von Terminabsprachen
  • Motivation die eigenen Angelegenheiten selbstständig zu bewältigen

Hilfen zur Erziehung – weitere Informationen

Unter dem Begriff der „Hilfen zur Erziehung durch die Jugendhilfe“ werden verschiedene Maßnahmen zusammengefasst. Im Rahmen der Flexiblen Hilfen bietet die AWO Sozialdienst Altmark GmbH eine freiwillige und individuelle Hilfe für Familien, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige an. Zu unseren Angeboten zählen:

Erziehungsbeistand – § 30 SGB VIII

  • Intensive, praktische und längerfristige Hilfe für Heranwachsende
  • Hilfe bei der Verselbständigung
  • Erschließung von Freizeitmöglichkeiten
  • Hilfe bei der Berufswahl und Ausbildungsplatzsuche
  • Förderung von Selbstbewusstsein und Selbstbestimmtheit
  • Nutzung vorhandener Ressourcen
  • Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen

Sozialpädagogische Familienhilfe – § 31 SGB VIII

  • Intensive, praktische und längerfristige Hilfe für Familien und Alleinerziehende
  • Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und Alleinerziehenden
  • Hilfe bei der Alltagsorganisation
  • Kommunikationsfähigkeit herstellen
  • Beratung in Konfliktsituationen und Aufzeigen von Konfliktlösungsstrategien
  • Aufbau eines Helfernetzwerkes
  • Hilfe beim Umgang mit Ämtern und Behörden
  • Hilfe bei der Sicherstellung einer finanziellen Grundlage

Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung – § 41 SGB VIII

  • Intensive, praktische und längerfristige Hilfe für junge Volljährige (ab 18 Jahre)
  • Hilfe bei der Persönlichkeitsentwicklung
  • Hilfe zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung
  • Erschließung von Freizeitmöglichkeiten
  • Hilfe bei der Berufswahl und Ausbildungsplatzsuche
  • Förderung von Selbstbewusstsein und Selbstbestimmtheit
  • Unterstützung bei der Verselbstständigung während und auch nach Beendigung der Hilfe (Nachsorge)

Mit diesen Angeboten verfolgen wir das Ziel: „Hilfe zur Selbsthilfe

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung


Kontakt

Einrichtungsleiterin
Ines Schönfeld
Mobil: 0151-51923748

stellv. Einrichtungsleiter
Steffen Friedrich
Mobil:0151/51908237

Tel: 03907 / 7741 911

Fax: 03907 / 7741 918


Adresse und Anfahrt

AWO Sozialdienst Altmark GmbH
Flexible Hilfen

Gartenstraße 27
39638 Gardelegen