Wie erhalte ich diese Hilfe?
Flexible Hilfe kann bewilligt werden, indem Sie beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung stellen.
Für weitere Informationen (u.a. Anschriften) klicken Sie bitte auf den nachfolgenden Link:
Altmarkkreis Salzwedel – Jugendamt – SG Sozialpädagogische Dienste
Rechtliche Grundlagen
§ 8 SGB VIII – Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
§ 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung
§ 27 SGB VIII – Hilfe zur Erziehung
§ 30 SGB VIII – Erziehungsbeistand
§ 31 SGB VIII – Sozialpädagogische Familienhilfe
§ 36 SGB VIII – Hilfeplanung
§ 41 SGB VIII – Hilfe für junge Volljährige
Voraussetzungen für eine gute Zusammenarbeit
- Aufbau eines Vertrauensverhältnis
- Offenheit und Ehrlichkeit
- Einhaltung von Terminabsprachen
- Motivation die eigenen Angelegenheiten selbstständig zu bewältigen
Hilfen zur Erziehung - weitere Informationen
Unter dem Begriff der "Hilfen zur Erziehung durch die Jugendhilfe" werden verschiedene Maßnahmen zusammengefasst. Im Rahmen der Flexiblen Hilfen bietet die AWO Sozialdienst Altmark GmbH eine freiwillige und individuelle Hilfe für Familien, Alleinerziehende, Kinder und Jugendliche sowie junge Volljährige an. Zu unseren Angeboten zählen:
Pädagogische und therapeutische Einzelmaßnahmen - § 27/3 SGB VIII
- "ProfilPASS" für Erwachsene und für junge Menschen (zur Sichtbarmachung persönlicher Kompetenzen und zur Entwicklung einer beruflichen Perspektive)
Erziehungsbeistand - § 30 SGB VIII
- Intensive, praktische und längerfristige Hilfe für Heranwachsende
- Hilfe bei der Verselbständigung
- Erschließung von Freizeitmöglichkeiten
- Hilfe bei der Berufswahl und Ausbildungsplatzsuche
- Förderung von Selbstbewusstsein und Selbstbestimmtheit
- Nutzung vorhandener Ressourcen
- Unterstützung bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen
Sozialpädagogische Familienhilfe - § 31 SGB VIII
- Intensive, praktische und längerfristige Hilfe für Familien und Alleinerziehende
- Stärkung der Erziehungskompetenz von Eltern und Alleinerziehenden
- Hilfe bei der Alltagsorganisation
- Kommunikationsfähigkeit herstellen
- Beratung in Konfliktsituationen und Aufzeigen von Konfliktlösungsstrategien
- Aufbau eines Helfernetzwerkes
- Hilfe beim Umgang mit Ämtern und Behörden
- Hilfe bei der Sicherstellung einer finanziellen Grundlage
Hilfe für junge Volljährige, Nachbetreuung - § 41 SGB VIII
- Intensive, praktische und längerfristige Hilfe für junge Volljährige (ab 18 Jahre)
- Hilfe bei der Persönlichkeitsentwicklung
- Hilfe zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung
- Erschließung von Freizeitmöglichkeiten
- Hilfe bei der Berufswahl und Ausbildungsplatzsuche
- Förderung von Selbstbewusstsein und Selbstbestimmtheit
- Unterstützung bei der Verselbstständigung während und auch nach Beendigung der Hilfe (Nachsorge)
Mit diesen Angeboten verfolgen wir das Ziel: "Hilfe zur Selbsthilfe"
Kontaktdaten
AWO Sozialdienst Altmark GmbH
Flexible Hilfen
Gartenstraße 27
39638 Gardelegen
Tel: 03907 / 7741 911
Fax: 03907 / 7741 918
EMail: flexhilfen-awosd@web.de
Einrichtungsleiterin
Ines Schönfeld
stellv. Einrichtungsleiter
Steffen Friedrich