Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab 25.05.2018 vollständig wirksam
Die AWO Sozialdienst Altmark GmbH hat immer die gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes umfassend beachtet. Mit der Wirksamkeit der Datenschutz-Grundverordnung vom 25.05.2018 ergeben sich besonders im Bereich der personenbezogenen Daten neue Aspekte für uns als Unternehmen . Die Veränderungen liegen besonders im Bereich der erweiterten Auskunftsrechte hinsichtlich der eigenen Daten. Dazu möchten wir umfassend informieren – Transparenz ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur.
Wir empfehlen ausdrücklich vor Anfragen eine Informationsschrift der Bundesbeauftragten für den Datenschutz – bitte lesen Sie dieses Informationsmaterial. Die Urheberrechte dieser Broschüre liegen bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz.
Konkrete, unternehmensspezifische, Fragen beantworten wir gerne – nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Bitte bedenken Sie, dass wir für die Prüfung und Beantwortung Ihrer Anfragen etwas Zeit benötigen – eine sofortige Auskunft ist allein aus Gründen des Datenschutzes selbst meist nicht möglich.