Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird ab 25.05.2018 vollständig wirksam

Die AWO Sozialdienst Altmark GmbH  hat immer die gesetzlichen Grundlagen des Datenschutzes umfassend beachtet.  Mit der Wirksamkeit der Datenschutz-Grundverordnung vom 25.05.2018  ergeben sich besonders im Bereich der personenbezogenen Daten neue Aspekte für uns als Unternehmen .  Die Veränderungen liegen besonders im Bereich der erweiterten Auskunftsrechte hinsichtlich der eigenen Daten.  Dazu möchten wir umfassend informieren – Transparenz ist Bestandteil unserer Unternehmenskultur.

Wir empfehlen ausdrücklich vor Anfragen eine Informationsschrift der Bundesbeauftragten für den Datenschutz –  bitte lesen Sie dieses Informationsmaterial.  Die Urheberrechte dieser Broschüre liegen bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz.

Konkrete, unternehmensspezifische, Fragen beantworten wir gerne –  nehmen Sie Kontakt mit uns auf.  Bitte bedenken Sie, dass wir für die Prüfung und Beantwortung Ihrer Anfragen etwas Zeit benötigen – eine sofortige Auskunft  ist allein aus Gründen des Datenschutzes selbst meist nicht möglich.

Schreiben Sie einen Kommentar